Projekt VIRTCRIME startet
Das Ziel des VIRTCRIME Projekts liegt in der Entwicklung neuer Algorithmen und Lösungsmethoden zur Verfolgung krimineller Transaktionen in virtuellen Währungssystemen der Post-Bitcoin Ära unter Berücksichtigung illegitimer Aktivitäten in Darknet Marktplätzen. Die resultierenden Werkzeuge werden auf den Ergebnissen von Vorprojekten (z.B.: BITCRIME) aufbauen und können somit schon in einer frühen Projektphase von den Stakeholdern genutzt und auf im Rahmen laufender Ermittlungsverfahren validiert werden. Orthogonal dazu sollen neue kriminologische Verfahren und Strafverfolgungsansätze entwickelt und auch die rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen grundlegend erforscht werden. Als Resultat des VIRTCRIME Projekts sind folgende Ergebnisse zu erwarten: (i) neue Strafverfolgungskonzepte und rechtliche Bewertungen von Transaktionsanalyseverfahren, (ii) neue algorithmische Methoden zur Analyse von virtuellen Währungssystemen der Post-Bitcoin Ära, (iii) neue Monitoring-Methoden für Darknet Marktplätze sowie (iv) eine Testumgebung, die eine domänenübergreifende Validierung dieser Methoden anhand realer Anwendungsszenarien ermöglicht.
Neben den direkten Bedarfsträgern des Projekts (BM.I und BMF) werden auch andere private (Erste Bank Group) und öffentliche (FMA, BMJ) Stakeholder in regelmäßigen Intervallen in die Anforderungserhebung und Validierung der Ergebnisse eingebunden. Außerdem sollen im Rahmen von VIRTCRIME Trainings konzipiert und abgehalten werden, um Mitarbeiter dieser Institutionen auf dem aktuellen Stand des Wissens zu halten und ihnen die im Projekt entwickelten Tools näherzubringen.
Österreich ist dank bisheriger Forschungsprojekte im Bereich der Strafverfolgung in Zusammenhang mit Bitcoin europaweit führend und vorhandene Transaktionsanalyse- und Darknet Monitoring Ansätze wurden bereits erfolgreich in realen Ermittlungsverfahren eingesetzt. VIRTCRIME stellt nicht nur sicher, dass Österreich diese Spitzenposition weiter ausbauen kann, sondern unterstützt auch auf nationaler Ebene die nationale Umsetzung der Empfehlungen, die im Jänner 2017 im Rahmen der “Global Conference on Countering Money Laundering and Digital Currencies” Konferenz[1] erarbeitet wurden.
[1] https://www.baselgovernance.org/news/global-conference-countering-money-laundering-and-digital-currencies